Unerlässliche Bestandteile einer Waqf-Errichtung (Arkaanul-waqf أركان الوقف)
Damit ein Waqf scharii’ah-konform wird, sind nach den meisten Gelehrten folgende Bestandteile begriffsnotwendig: Die stiftende Person (Al-waaqif الواقف) Die begünstigte Person...
Auswirkungen der Errichtung eines Waqf
Der Stifter verliert mit seiner Erklärung, dass ein bestimmtes Objekt fortan Waqf sein soll, das Eigentumsrecht. Er kann und darf das gestiftete Gut ab diesem Zeitpunkt weder verkaufen noch...
Die Waqf-Verwaltung
Die Verwaltung eines Waqf kann vom Stifter selbst übernommen werden oder er kann eine bestimmte Person damit beauftragen oder bestimmte Eigenschaften vorgeben, die die Verwaltungsperson erfüllen...
Al-wasiyyah أحكام الوصية Das Testament
Begriffsbestimmung und Stellung Al-wasiyyah الوصية bedeutet linguistisch “jemanden anweisen, etwas zu tun” bzw. “ein Vermögen bestimmten Personen zu vermachen”. Als...
Unerlässliche Bestandteile eines Testamentes (Arkaanul-wasiyyah)
Eine gültige letztwillige Verfügung muss nach der Mehrheit der Gelehrten folgende Bestandteile beinhalten: den Vermachenden bzw. Testator (Al-muusi الموصي), den Vermächtnisnehmer (Al-muusa...
Das verpflichtende Testament (Al-wasiyyatul-waadschibah)
Manche der Fiqh-Gelehrten wie die Dhaahiriten und Imaam At–tabariy vertreten die Meinung, dass ein Testament eine Muss-Handlung darstellt, so dass Verwandte und Erbberechtigte, denen keine...
Al-miiraath bzw. Al-faraaid أحكام الميراث أو الفرائض Das Erben
Begriffsbestimmung Linguistische Bedeutung Al-irth bzw. Al-miiraath bedeutet linguistisch “der Rest bzw. das Übriggebliebene”. Al-fariidah, ist Singular von Al-faraaid, in der Bedeutung...
Stellenwert des Erbens im Islam
Die Beherrschung der Kenntnisse über das Erben fällt im Islam in den Bereich der kollektiven bzw. gemeinschaftlichen Muss-Handlung (Fardu Kifaayah فرض كفاية). Der Gesandte Allaahs...
Die Milchverwandtschaft
Das Stillen von Säuglingen und Kleinkindern hat neben der Zufuhr von Nahrung und der damit verbundenen körperlichen Nähe und Zuwendung auch weitreichende Folgen im Bereich der zwischenmenschlichen...
Die unerlässlichen Pflichtteile des Erbens (Arkaanul-miiraath)
Damit das Erben zustande kommt, sind folgende Bestandteile begriffsnotwendig: Die vererbende Person bzw. der Erblasser (Al-muwar-rith المورث ) Die erbende Person bzw. der Erbe (Al-waarith...