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Scharii’ah-Mäßigkeit des Rahn-Vertrags

وَإِن كُنتُمۡ عَلَىٰ سَفَرٖ وَلَمۡ تَجِدُواْ كَاتِبٗا فَرِهَٰنٞ مَّقۡبُوضَةٞۖ فَإِنۡ أَمِنَ بَعۡضُكُم...

Die unerlässlichen Pflichtteile (Arkaan) vom Pfandvertrag

Der Pfandvertrag besteht definitionsnotwendig aus vier unerlässlichen Pflichtteilen: den beiden Vertragspartnern: dem Pfandgeber (Ar-raahin الراهن) und dem Pfandnehmer (Al-murtahin...

’aqdul-bay’ عقد البيع Der Kauf- bzw. Verkaufsvertrag

Einführung Allaah (ta’aala) hat die Menschen und die Grundlagen ihrer Existenz erschaffen. Er bestimmte, dass die Menschen im Diesseits handeln, um dann im Jenseits von Ihm zur Rechenschaft...

Begriffsbestimmung des Kauf- bzw. Verkaufsvertrags (’aqdul-bay’ عقد البيع)

Linguistische Bedeutung Al-bay’ bezeichnet linguistisch “al-mubaadalah المبادلة : den Tausch eines Vermögenswerts gegen einen anderen Vermögenswert”. In dieser Bedeutung...

Die Stellung von Al-bay’ in der Scharii’ah

Al-bay’, das Kaufen und das Verkaufen, ist im Islam prinzipiell erlaubt. Dies kann durch den Quraan, die Sunnah, den Idschmaa’ (Konsens) und die Vernunft belegt werden. Allaah...

Unerlässliche Bestandteile des Bay’-Vertrags (arkaanul-bay’)

Die unerlässlichen Bestandteile des Bay’-Vertrags umfassen nach der Mehrheit der Fiqh-Gelehrten drei Pflichtteile (Arkaan): Die Vertragsform (as–siighah  الصيغة), d. h. die...

Typen von Al-bay’

Der Bay’-Vertrag wird je nach Bezug in verschiedene Vertragstypen eingeteilt: In Bezug auf die Tauschart Dieser Typ von Al-bay’ wird allgemein in vier Kategorien unterteilt:...

Optionen zur Aufhebung eines Bay’-Vertrags (al-chiyaar الخيار)

Ein Bay’-Vertrag kommt grundsätzlich immer dann zustande, wenn seine o. g. unerlässlichen Pflichtteile mit ihren Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt werden und hat zur Folge, dass das...

Verbotene Kauf- bzw. Verkaufsverträge

Es gibt bestimmte Austauschaktionen, welche die Scharii’ah für verboten erklärt, weil entweder ein unerlässlicher Pflichtteil des Kaufvertrages oder die Mindestvoraussetzungen und die...

Verhaltensregeln bei Al-bay’ (aadaabul-bay’ آداب البيع)

Da die Scharii’ah zwischen Profanem und Sakralem und zwischen Wirtschaft und Moral nicht trennt, fordert sie von allen Vertragsparteien, folgende Verhaltensregeln und Moralwerte bei der...