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Die Kaffaarah-Typen

Bekannt sind insgesamt fünf Kaffaaraat, vier davon (für den Eidbruch, für das Haareschneiden im Ihraam-Zustand, für die Tötung und für die Dhihaar-Scheidung) sind im Quraan belegt und eine...

Definition von Eid (Yamiin يمين) und Gelübde (Nadhr نذر)

Begriffsbestimmung von Yamiin Linguistisch bezeichnet der Begriff Yamiin “die rechte Hand”. Im übertragenen Sinne bedeutet er “die Macht bzw. die Kraft”. Eine derartige...

Kaffaarah für Schwangerschaftsabbruch und Abtreibung

Schwangerschaftsabbruch aus Sicht der Scharii’ah Der Schutz menschlichen Lebens und das Verbot des Tötens erstrecken sich sowohl auf lebende Menschen als auch auf beseelte Embryos bzw. Föten....

Al-waqf أحكام الوقف Das islamische Stiftungswesen

Begriffsbestimmung Linguistisch sind Al-waqf الوقف, At-tahbiis التحبيس und At-tasbiil التسبيل Synonyme und bedeuten allgemein “Festhalten”, “Fernhalten”...

Belege für die Errichtung von Waqf

Argumente für die Errichtung von Waqf finden sich in zahlreichen Aayaat und Hadiithen. وَمَا يَفۡعَلُواْ مِنۡ خَيۡرٖ فَلَن يُكۡفَرُوهُۗ وَٱللَّهُ...

Unerlässliche Bestandteile einer Waqf-Errichtung (Arkaanul-waqf أركان الوقف)

Damit ein Waqf scharii’ah-konform wird, sind nach den meisten Gelehrten folgende Bestandteile begriffsnotwendig: Die stiftende Person (Al-waaqif الواقف) Die begünstigte Person...

Auswirkungen der Errichtung eines Waqf

Der Stifter verliert mit seiner Erklärung, dass ein bestimmtes Objekt fortan Waqf sein soll, das Eigentumsrecht. Er kann und darf das gestiftete Gut ab diesem Zeitpunkt weder verkaufen noch...

Die Waqf-Verwaltung

Die Verwaltung eines Waqf kann vom Stifter selbst übernommen werden oder er kann eine bestimmte Person damit beauftragen oder bestimmte Eigenschaften vorgeben, die die Verwaltungsperson erfüllen...

Al-wasiyyah أحكام الوصية Das Testament

Begriffsbestimmung und Stellung Al-wasiyyah الوصية bedeutet linguistisch “jemanden anweisen, etwas zu tun” bzw. “ein Vermögen bestimmten Personen zu vermachen”. Als...

Unerlässliche Bestandteile eines Testamentes (Arkaanul-wasiyyah)

Eine gültige letztwillige Verfügung muss nach der Mehrheit der Gelehrten folgende Bestandteile beinhalten: den Vermachenden bzw. Testator (Al-muusi الموصي), den Vermächtnisnehmer (Al-muusa...